Wie Haftung geregelt wird, welche Beweise vor Gericht zählen, und wie Sie sich als Winterdienst oder Auftraggeber absichern.
Die Räum- und Streupflicht liegt ursprünglich beim Grundstückseigentümer. Wird sie vertraglich an einen Winterdienst übertragen, übernimmt dieser die Haftung im vereinbarten Umfang – vorausgesetzt, der Vertrag ist eindeutig formuliert und die Leistung wurde tatsächlich erbracht. Bleibt die Übertragung unklar oder lückenhaft, haften im Zweifel beide Parteien gemeinsam.
Kommt es zu einem Unfall, prüft das Gericht, ob zum fraglichen Zeitpunkt überhaupt eine Räumpflicht bestand (Wetterlage, Uhrzeit, Satzung) und ob angemessen reagiert wurde. Ohne dokumentierte Wetterdaten fehlt beiden Seiten die Grundlage – der Kläger kann die Gefahrenlage nicht belegen, der Beklagte kann rechtzeitiges Handeln nicht nachweisen.
Wetterlog protokolliert Wetterdaten automatisch und kryptografisch verkettet – jede nachträgliche Änderung wäre nachweisbar. Damit steht im Streitfall ein belastbarer, gerichtsverwertbarer Beleg zur Verfügung, ohne manuellen Aufwand.
Pläne ansehenSobald die Pflicht schriftlich und eindeutig übertragen wurde, haftet der Winterdienst im vereinbarten Umfang.
Geprüft wird, ob angemessen auf die Wetterlage reagiert wurde. Wetterdaten und Einsatznachweise sind zentrale Beweismittel.
Mit lückenloser, manipulationssicherer Wetterdokumentation je Standort und Zeitpunkt.